Wesentlichkeit bleibt das Sorgenkind der CSR

Gerade einmal acht der DAX-30-Unternehmen greifen auf eine Wesentlichkeitsanalyse zurück, die den Blick auf relevante wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen des Unternehmens richtet. Eine aktuelle Mitteilung der EU Kommission könnte das ändern.   

Für die Mehrheit der Unternehmen (15 von 30) bleibt neben der etablierten Stakeholder-Perspektive die eigene Unternehmensperformance der einzige Fokus. Zwei Unternehmen beschränken sich auf die enge Wesentlichkeitsauslegung gemäß CSR-RUG (§289c III HGB). Bei den restlichen Unternehmen bleibt die Materialitätsdefinition im Nachhaltigkeitsreporting so unklar und widersprüchlich, dass eine Zuordnung kaum möglich ist. Angesichts der enormen Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse für die Nachhaltigkeitsperformance, Positionierung und Kommunikation sind das erschreckende Ergebnisse. Die Materialität bleibt das Sorgenkind der CSR. Eine aktuelle Mitteilung der Europäischen Kommission könnte nun für Bewegung sorgen.

In diesem Beitrag werde ich mich mit den Vorteilen einer wirkungsorientierten Materialitätsanalyse beschäftigen und das Innovationspotenzial für Unternehmen beleuchten. Ganz am Ende betrachte ich kurz den Begriff der „ökologischen und sozialen Wesentlichkeit“. Er wird in den Mitteilungen der EU-Kommission vom 20.06.2019 („Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“) eingebracht und könnte sich zum Wendepunkt im Nachhaltigkeits-Reporting entwickeln. Es ist nicht weniger als ein konstruktiver Angriff der EU-Kommission auf den engen Wesentlichkeitsbegriff.

Die wirkungsorientierte Materialität

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Die CSR-Chefin sitzt im Meetingraum. Vor ihr auf dem Tisch liegen Nachhaltigkeits-Stichworte für das Interview mit dem Leiter des Risiko-Managements des erfolgreichen Start-up-Unternehmens. Die persönlichen Treffen mit den wichtigsten Führungskräften sind ein wichtiger Beitrag zur Definition der für das Unternehmen „wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen“. Die Zeit drängt. Bald schon soll die „Short-List“ für die quantitativen Befragungen stehen. Die Ergebnisse sind ein zentraler Meilenstein auf dem Weg zur geplanten Nachhaltigkeits-Strategie.

Die Führungskraft betritt mit ernster Miene den Raum. Es folgt eine sehr kurze Begrüßung und dann geht’s direkt los: „Ich habe mit meinem Team gerade die Risiko-Analyse abgeschlossen. Und jetzt kommt ihr mit eurer Materialitäts-Matrix und macht den gleichen Prozess nochmal! Das ist doch Zeitverschwendung!“

Gut, dass auf dem Tisch die geplante Materialitäts-Matrix ausliegt. Die CSR-Chefin zeigt auf die Beschreibung der X-Achse: „Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Wirtschaft, Umwelt und Soziales”. Nach und nach hellt sich die Miene des Risiko-Managers auf: Trotz naturgemäßer Überschneidungen ist der fokussierte Blick auf die Effekte des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte nicht mit der klassischen Risikoanalyse vergleichbar. Das Wesentlichkeits-Interview wird mit guten Ergebnissen abgeschlossen.

So oder ähnlich könnten Treffen zwischen Risiko-Management und CSR-Bereich ablaufen.

Die Vorteile einer weit gefassten Materialitätsanalyse

Welchen Vorteil aber haben die acht DAX30-Unternehmen, die sich auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Effekte ihrer Tätigkeit konzentrieren?

1. Der internationale Reportingstandard GRI wird erfüllt
 

Die Global Reporting Initiative (GRI) setzt den international am weitesten verbreiteten Standard zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Die Grundlage einer Berichterstattung nach GRI ist Transparenz, ihr Ziel eine Standardisierung und Vergleichbarkeit. Die GRI-Richtlinie in Bezug auf die Ermittlung der Wesentlichkeit ist klar wirkungsorientiert:

“The report should cover Aspects that reflect the organization’s significant economic, environmental and social impacts; or substantively influence the assessments and decisions of stakeholders.” (GRI 101)

Unternehmen, die nach GRI berichten und diese Definition ignorieren oder in ihrem Sinne wortgewandt umformen, sollten sich die Frage stellen, welches Signal sie damit zum Beispiel gegenüber verständigen Analysten, Portfoliomangern oder Investoren senden.

2. Sie übernehmen erkennbar Verantwortung für ihr Tun

Wer den Blick nur auf die eigene wirtschaftliche Performance richtet oder ausschließlich die Relevanz der Nachhaltigkeitsthemen für das eigene Unternehmen betrachtet, begrenzt den Blick und übernimmt Verantwortung im Zweifel nur für sich selbst sowie für seine Shareholder und Investoren.

Die acht Vorreiter aus dem DAX30 erweitern stattdessen ihren Blick auf den Nachhaltigkeits-Kontext. Methodisch vorbildlich macht das etwa E.ON:

„We analysed our impact on sustainable development with regard to each (sustainability) topic. We did this by assessing our impact at the various links of our value chain and at our locations. We also assessed the impact of the energy industry as a whole.” (E.ON Sustainability Report 2018, S. 16)

Mit solch einer Wirkungsanalyse verschaffen sich Unternehmen die Informationen über das, was die eigene wirtschaftliche Tätigkeit für Gesellschaft und Umwelt bedeuten. Unabhängig von der Bedeutung dieser Auswirkungen für das eigene Unternehmen. Sie entsprechen damit den Erwartungen der Zivilgesellschaft, von Verbraucher*innen und Mitarbeiter*innen sowie von Anlegern. Die Bezugnahme auf den Nachhaltigkeitskontext und die Veröffentlichung dieser Informationen ist ein wichtiger Schritt bei der Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung. Wer darüber hinaus das eigene Handeln danach ausrichtet, negative Effekte zu minimieren und positive Effekte zu optimieren, der positioniert sich erkennbar als Teil der Gesellschaft und stärkt seine Reputation.

3. Ergänzung und Stärkung des Chancen- und Risikomanagement  

Die tradierten Risikomanager tun sich weiterhin schwer, externalisierte Risiken in das Chancen- und Risikomanagement zu integrieren. Oft gelangen diese Themen erst gar nicht auf das Risiko-Radar.

Der weite Blick und die Identifizierung der wesentlichen unternehmerischen Wirkungen auf die Nachhaltigkeitsthemen machen diese oft längerfristigen Risiken transparent. Eine Auseinandersetzung des Unternehmens mit diesen externen Wirkungen ergänzt und stärkt somit das klassische Risikomanagement.

Risiko- und CSR-Management arbeiten so mit unterschiedlichen Perspektiven und im besten Fall gemeinsam an der langfristigen Resilienz des Unternehmens. Denn früher oder später kommen auch externalisierte Risiken zum Unternehmen zurück: etwa in Folge des Klimawandels durch Unwetterschäden oder durch politische Regulierungen, etwa bei Menschenrechts- oder Klimafragen.

E.ON beschreibt in seiner Wesentlichkeits-Methodik, dass die Unternehmensführung sich ausdrücklich mit diesen Themen auseinandersetzt. Damit erhält die Führung nicht nur ein besseres Gefühl für diese besondere Art von Risiken. Das Unternehmen kann mit diesen Informationen gezielt seine Kompetenzen einsetzen. Etwa, um negativen Wirkungen zu minimieren. Oder aber, um eigene Lösungen für die Herausforderungen zu entwickeln. Damit füllt sich die Innovations-Pipeline des Unternehmens.

Die EU-Kommission bevorzugt die weite Wesentlichkeitsdefinition

Zwei der DAX30-Unternehmen beziehen sich in ihrer Wesentlichkeitsanalyse ausdrücklich auf die „doppelte Wesentlichkeit“ (vgl. hierzu Kajüter, IZR 2016, S. 507ff.) im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB. Wesentlich sind Sachverhalte demnach, wenn sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Dabei müssen nach herrschender Meinung beide Voraussetzungen zugleich („sowie“) vorliegen.

Diese sehr enge Definition der Wesentlichkeit mag für Unternehmen verlockend sein. Unternehmen, von denen zunehmend erwartet wird, Gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sollten von solch einer engen Auslegung aus zwei Gründen Abstand nehmen.

Erstens, blendet diese Auslegung die ökologische und soziale Wesentlichkeit aus. Insbesondere im Klima-Reporting fehlen Investoren damit wichtige Informationen. Denn immer mehr Investoren wollen insbesondere die klimatischen Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen, in die investiert werden soll, kennen. Nur so können sie die Auswirkungen ihrer Investment-Portfolios auf das Klima verstehen und bewerten.

Zweitens, und mit der gerade genannten Begründung, deuten sich auf europäischer Regulierungsebene möglicherweise Veränderung in diesem Sinne an: So schreibt die EU-Kommission in ihren „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“ (EU KOM 2019/C 209/1): „Entscheiden Unternehmen, dass das Klima unter einer dieser beiden Perspektiven ein wesentliches Thema ist, sollten sie in Erwägung ziehen, die in den vorliegenden Leitlinien vorgeschlagenen Angaben zu machen.“ Zumindest für die klimabezogene Berichterstattung erwartet die EU-Kommission also die weite Wesentlichkeitsanalyse der Unternehmen. Logisch ist dann, die Wesentlichkeitsanalyse komplett (auch) auf die ökologischen und sozialen Wirkungen zu erweitern.

Diesen Weg geht – im Nachhaltigkeitsbericht – zum Beispiel der Konsumgüterhersteller Henkel:

„We assess the importance of the topics for the company, environment and society, and also for our stakeholders. When selecting the topics, we go beyond the relevance definition of the CSR Directive Implementation Act (“CSR-RUG”) in conjunction with Sections (§§) 289b to 289e of the German Commercial Code (HGB).” (Henke, Sustainability Report 2018).

Ein Weg, der angesichts der aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene ausdrücklich zu empfehlen ist.

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